Teilnahmevoraussetzung

Ihr Angebot kommt grundsätzlich für eine Veröffentlichung in der Thüringer Familien-App in Frage, wenn Sie die hier beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:

  1. Sie bieten aktuell oder zukünftig Angebote für Familien in Thüringen an.

  2. Ihre Organisation, Ihr Träger oder Ihr Unternehmen ist entweder ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Verwaltung, eine Stiftung, ein soziales Dienstleistungsunternehmen, gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert organisiert.

  3. Ihre Angebote können mindestens einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

  • Soziales und Gesellschaft,

  • Bildung und Erziehung,

  • Kinder, Jugend und Familie,

  • Gesundheit, Alter und Pflege,

  • Kultur,

  • Freizeit oder Tourismus

Sie erfüllen diese Voraussetzungen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Bitte beachten Sie darüber hinaus die folgenden Hinweise:

  • Die beschriebenen Voraussetzungen sind vorläufig und werden im weiteren Entwicklungsprozess der App fortgeschrieben.

  • Die Aufnahme Ihres Angebots erfordert in jedem Fall eine weitere Prüfung und Freigabe durch das TMSGAF. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

  • Organisationen, Träger oder Unternehmen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, können ihre Angebote nicht in der Thüringer Familien-App einstellen.