Ihr Angebot kommt grundsätzlich für eine Veröffentlichung in der Thüringer Familien-App in Frage, wenn Sie die hier beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:
Sie bieten aktuell oder zukünftig Angebote für Familien in Thüringen an.
Ihre Organisation, Ihr Träger oder Ihr Unternehmen ist entweder ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Verwaltung, eine Stiftung, ein soziales Dienstleistungsunternehmen, gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert organisiert.
Ihre Angebote können mindestens einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:
Soziales und Gesellschaft,
Bildung und Erziehung,
Kinder, Jugend und Familie,
Gesundheit, Alter und Pflege,
Kultur,
Freizeit oder Tourismus
Sie erfüllen diese Voraussetzungen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Bitte beachten Sie darüber hinaus die folgenden Hinweise:
Die beschriebenen Voraussetzungen sind vorläufig und werden im weiteren Entwicklungsprozess der App fortgeschrieben.
Die Aufnahme Ihres Angebots erfordert in jedem Fall eine weitere Prüfung und Freigabe durch das TMSGAF. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Organisationen, Träger oder Unternehmen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, können ihre Angebote nicht in der Thüringer Familien-App einstellen.